Wir stellen uns vor

Die Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Kranservice e.V. (GKS) bieten Ihnen:

  • Wiederkehrende Prüfungen nach UVV / BetrSichV
  • Wartungen und Instandsetzungen
  • Reparaturen und Modernisierungen
  • Ersatzteilversorgung
  • kompetente Beratung
  • geeignete Dokumentation

Sie haben sich zum Ziel gesetzt, qualitativ hochwertige Servicearbeiten mit kompetenten Mitarbeitern auszuführen. Darüber hinaus verpflichten sie sich, ausschließlich qualifiziertes und geschultes Personal einzusetzen, das über alle Zulassungen und die notwendige Berufserfahrung verfügt. Weiterhin werden geeignete Werkzeuge und Prüfmittel für die unterschiedlichen Hebezeugfabrikate vorgehalten. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten ihre Mitarbeiter außerdem, die auszuführenden Leistungen und alle daraus resultierenden Erkenntnisse nach Art und Umfang in geeigneter Weise zu dokumentieren.

RAL-Gütezeichen

Die Gütegemeinschaft Kranservice e.V. hat für ihre Mitglieder die verbindlichen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 741 festgelegt, dadurch wird sicher gestellt, dass die Mitgliedsunternehmen regelmäßig durch externe Prüfer überwacht werden. Damit wird ein hoher Qualitätsstandard der Serviceleistungen sichergestellt.

Das RAL-Gütezeichen ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit geschützt. Dieses Zeichen dürfen nur Mitglieder führen, die sich den Regeln der Gütegemeinschaft Kranservice e.V: unterziehen.

Umsetzung

Bei allen Mitgliedsunternehmen handelt es sich um Betriebe mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Krananlagen und Hebezeugen. Die Kranservicetechniker sind durch interne und externe Schulungen immer auf dem neuesten Stand der Technik, so dass sie in der Lage sind, den Anforderungen technisch und organisatorisch gerecht zu werden. Darüber hinaus stehen für übergeordnete Aufgaben, wie z.B. Schadensaufnahmen, Gutachten, Berechnungen, etc., interne und externe Fachleute der Gütegemeinschaft Kranservice e.V. zur Verfügung. Weiterhin verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen, die Wartungsvorschriften der Hersteller zu beachten, die regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen und ausschließlich Original-Ersatzteile zu verwenden.

Unsere Leitlinien

Für das einzelne Mitglied

  • Festlegung einheitlicher Qualitätsstandards für Abnahme, Prüfung, Service von Krananlagen (Faltblatt, Prospekt, Checkliste, etc.)
  • Sensibilisierung und Aufklärung der Kunden für fachgerechten Service zur Sicherheit, Werterhaltung und Verfügbarkeit seiner Anlagen
  • Darstellung nach außen durch Öffentlichkeitsarbeit der Gütegemeinschaft Kranservice e.V. (Fachartikel, etc.)
  • Führen des RAL-Gütegemeinschafts-Zeichens auf allen Firmenbriefen, Prospekten, etc.
  • Einnehmen einer klaren Marktposition der Mitglieder für Qualität, gegen Pfusch
  • Stärkung nach außen durch gemeinsames Auftreten
  • Abheben gegenüber Marktpiraten
  • Synergieeffekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit untereinander (Bildung von Arbeitsgemeinschaften, Einsatz von Spezialisten, Nutzen des Sachverstandes untereinander bei speziellen Aufgabenstellungen, Sonderkonditionen für die gemeinsame Ausbildung von Fachpersonal, gesicherte Ersatzteilversorgung für unterschiedliche Kran- und Hebezeugfabrikate, etc.)
  • Unterstützung durch behördliche Stellen
  • RAL-Gütegemeinschaft Kranservice e.V. steht für Qualität, Kundenvertrauen wächst, benutzt Regelwerk auf dem Stand der Technik.

Für die Kunden

  • Transparenz des Leistungsumfanges durch Deutlichmachung des RAL-Qualitätsstandards
  • Klare Unterscheidungsmöglichkeiten zu unqualifizierten Serviceangeboten
  • Deutliche Abgrenzung von "nur Beratungs- oder Prüfingenieuren"
  • RAL-Gütezeichen gibt dem Kunden Vertrauen und Sicherheit
  • RAL-Gütezeichen stärkt die Position der für die Anlagen technisch verantwortlichen Führungskräfte in den Betrieben gegenüber einem "billig" orientierten Einkauf
  • RAL-Gütezeichen stärkt die Position der verantworltichen Mitarbeiter und Bediener im Unternehmen aus Sicht der Arbeitssicherheit
  • Dauerhafter Nutzen durch Werterhaltung und Verfügbarkeit der Anlagen bei fachgerechtem Service und fachgerechter Instandhaltung durch ein Unternehmen der RAL-Gütegemeinschaft
  • Durchsetzung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller bei Nachweis von regelmäßigem qualifiziertem Service durch ein Mitgliedsunternehmen der RAL-Gütegemeinschaft Kranservice e.V.
  • Immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften